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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewerbung ist u.a. ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang z.B. Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9 + 3 Modell).

Die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist für Personen vorgesehen, die die Befähigung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut oder als Logopädin oder Logopäde oder als Motopädin oder Motopäde besitzen oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung bestanden haben.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss ist für Bewerberinnen und Bewerber, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung eröffnet die Möglichkeit, sich für die Ausbildung als Technische Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu bewerben.

Zulassungs- und Eignungsprüfung

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