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Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Ausbildung als Fachlehrkraft Sonderpädagogik zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis über einen mittleren Bildungsabschluss, die Fachschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss

zusätzlich für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung:

  • Nachweis über die Ausbildung als Physiotherapeut/in oder Ergotherapeut/in

zusätzlich für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik mit Schwerpunkt geistige Entwicklung:

  • Nachweis über die bestandene Prüfung als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher, oder als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. als staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

zusätzlich für die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik mit Schwerpunkt geistige Entwicklung:

  • Nachweis über eine bestandene Meisterprüfung

Zulassungs- und Eignungsprüfung

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